Vorsorge

Durch Krankheit, Behinderung oder Alter können Umstände eintreten, die dazu führen, dass Menschen in ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt oder sogar geschäftsunfähig sind. Eine Folge kann sein, dass Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst geregelt werden können und deshalb Hilfe anderer notwendig wird. In einer solchen Situation bedarf es neben der tatsächlichen Unterstützung auch der rechtlichen Vertretung. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann in einer solchen Konstellation erforderlich sein. Grundsätzlich gilt, dass eine Betreuung nicht erforderlich ist, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch eine*n Bevollmächtigte*n ebenso gut erledigt werden können.

Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie rechtlich vorsorgen können.
Die Vollmacht
Die Betreuungsverfügung
Die Patientenverfügung

Beratungs- und Unterstützungsangebote des Betreuungsvereins

Aufklärung über die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Umfangreiches Informationsmaterial und Vordrucke der einzelnen Formulare
Berücksichtigung individueller Fragestellungen und Anliegen
Wir beraten und begleiten Bevollmächtigte
Wir bieten Fortbildungen für Bevollmächtigte und solche, die es werden wollen, an
Erfahrungsaustausch
Supervision

Weiterführende Links:
Publikationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.bmjv.de
Publikationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.jm.rlp.de

Vollmacht

Eine Vollmacht kann die Bestellung einer rechtlichen Betreuer*in durch das Betreuungsgericht vermeiden. Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit der Vollmacht kann einer anderen Person (oder auch mehreren Personen) das Recht eingeräumt werden stellvertretend zu handeln. Diese Person heißt Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter. Die bevollmächtigte Person kann (im Ernstfall) Entscheidungen für die Vollmachtgeberin bzw. für den Vollmachtgeber treffen und in deren bzw. in dessen Namen handeln.

Weiterführende Links:
Publikationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.bmjv.de
Publikationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.jm.rlp.de

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kann Einfluss auf das Betreuungsverfahren genommen werden. Im Betreuungsverfahren legt das Betreuungsgericht fest, wer zum*r rechtlichen Betreuer*in bestellt wird und welche Aufgaben diese Person übernimmt. Mit der Betreuungsverfügung hat jede Person die Möglichkeit, im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens festzulegen, wen das Betreuungsgericht als rechtliche*n Betreuer*in bestellen soll oder gerade nicht. Grundsätzlich ist das Betreuungsgericht an diese Wahl gebunden. Auch inhaltliche Vorgaben für die Betreuer*in können gemacht werden.  

Weiterführende Links:
Publikationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.bmjv.de
Publikationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.jm.rlp.de

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der die bzw. der Verfügende im Falle ihrer bzw. seiner Einwilligungsunfähigkeit die Ärztin oder den Arzt anweist, medizinische Behandlungen nach den persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder sie zu unterlassen. Bei der gesetzlich geregelten Patientenverfügung geht es mitunter darum, dass der Wille der Patientin, des Patienten so genau wie möglich beschrieben wird – für den Fall der späteren Einwilligungsunfähigkeit. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Wille eindeutig zum Ausdruck gebracht werden muss.

Weiterführende Links:
Publikationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.bmjv.de
Publikationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: www.jm.rlp.de

AWO Ortsverein Frankenthal e.V. Betreuungsverein
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67227 Frankenthal

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