Durch Krankheit, Behinderung oder Alter können Umstände eintreten, die dazu führen, dass Menschen in ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt oder sogar geschäftsunfähig sind. Eine Folge kann sein, dass Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst geregelt werden können und deshalb Hilfe anderer notwendig wird. In einer solchen Situation bedarf es neben der tatsächlichen Unterstützung auch der rechtlichen Vertretung. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann in einer solchen Konstellation erforderlich sein. Grundsätzlich gilt, dass eine Betreuung nicht erforderlich ist, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch eine*n Bevollmächtigte*n ebenso gut erledigt werden können.
Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie rechtlich vorsorgen können.
Die Vollmacht
Die Betreuungsverfügung
Die Patientenverfügung